Kindergeld
Das Kindergeld wird in Höhe von je € 184 für die ersten zwei Kinder, € 190 für das dritte Kind und € 215 für das vierte und jedes weitere Kind gewährt.
Elterngeld
Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen. Beide Eltern haben grundsätzlich gemeinsam Anspruch auf insgesamt 12 Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmonate des Kindes zustehen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn beide das Elterngeld nutzen und sich bei den Eltern für mindestens zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (Partnermonate). Alleinerziehende können das Elterngeld als Einkommensersatz allein für bis zu 14 Monaten erhalten.
Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich 67 % des entfallenden bereinigten Nettoeinkommens. Für Nettoeinkommen von mehr als € 1.200 vor der Geburt sinkt die Ersatzrate schrittweise bis auf 65 %. Für Geringverdienende steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens € 300 (einkommensunabhängig) und höchstens € 1.800 monatlich. Familien mit mehreren kleinen Kindern können einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens aber € 75 im Monat erhalten.