Die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dies sind i.d.R. Ärzte oder Pflegefachkräften wahrgenommen.
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens werden folgende vier Indikatoren berücksichtigt: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.