Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Ihr Entgelt weiter.
Erkrankte Personen, deren Entgelt nicht oder nicht mehr vom Arbeitgeber gezahlt wird, haben Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse gewährt wird. Es beträgt 70 % des erzielten regelmäßigen Entgelts (Regelentgelts), höchstens jedoch 90 % des erzielten regelmäßigen Nettoentgelts.
Das Krankengeld wird bis zum Ende der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wegen derselben Krankheit kann das Krankengeld jedoch höchstens für 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren gezahlt werden. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung für einen weiteren Dreijahreszeitraum in Betracht kommen.
Der Bezug anderer Leistungen, wie etwa einer Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente oder auch ausländischer Leistungen, führt zum Wegfall oder zur Kürzung des Krankengeldes.