Renten werden grundsätzlich nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Der Antrag ist an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu richten.
Deutschland
Bezug von Hinterbliebenenleistungen in Deutschland
Deutschland: Hinterbliebenenleistungen
Erstellt am: 2.02.2020, aktualisiert am: 2.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, VII. Hinterbliebenenleistungen
© Europäische Union, 2013
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, VII. Hinterbliebenenleistungen
© Europäische Union, 2013