Schweiz

Soziale Sicherheit in der Schweiz - Allgemeines (DE)

Schweiz: Soziale Sicherheit - Allgemeines, Organisation und Finanzierung

Die schweizerische Krankenversicherung umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung und Pflege bei Krankheit, Mutterschaft und subsidiär bei Unfällen) sowie die freiwillige Taggeldversicherung.

Was Mutterschaft betrifft, gewährt die Krankenversicherung die Sachleistungen und die Erwerbsersatzordnung (EO) die Geldleistungen. Neben Mutterschaftsentschädigungen gewährt die EO auch Entschädigungen für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz.

Die Versicherung für Unfälle und Berufskrankheiten deckt Unfälle jeder Art und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern auf obligatorischer und von Selbstständigen auf freiwilliger Basis. Personen, die nicht im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes gegen Unfälle geschützt sind, sind für die medizinische und pharmazeutische Versorgung durch die Krankenversicherung gedeckt.

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge besteht aus einem öffentlichrechtlichen Rentensystem (nationale Grundversicherung), das die gesamte Bevölkerung deckt, sowie einer ergänzenden beruflichen Vorsorge zugunsten von Arbeitnehmern. Letztere ist für einen bestimmten Einkommensbereich obligatorisch; der über das Obligatorium hinausgehende Teil ist der freiwilligen Vorsorge des Arbeitgebers überlassen (überobligatorische berufliche Vorsorge). Hinzu kommt das freiwillige private Sparen, das durch gewisse Maßnahmen gefördert wird (Selbstvorsorge). Die Gesamtvorsorge wird in der Schweiz als Drei-Säulen-System bezeichnet.

Die Familienleistungen in der Landwirtschaft werden auf Bundesebene geregelt. In den anderen Bereichen unterliegen sie einem Rahmengesetz des Bundes sowie der kantonalen Gesetzgebung.

Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe, das Auffangnetz im Bereich des sozialen Schutzes, fällt mit wenigen Ausnahmen in die Zuständigkeit der Kantone, welche die Durchführung im Allgemeinen den Gemeinden delegiert haben. Die Sozialhilfe stützt sich daher im Wesentlichen auf 26 kantonale Systeme, was zu gewichtigen Unterschieden führt. Die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) tragen indessen zu einer gewissen Harmonisierung der Leistungen bei.

Erstellt am: 25.11.2020, aktualisiert am: 25.11.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, I. Allgemeines

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