Slovensko

Slowakei: Arbeitszeit

Gesetzliche Wochenarbeitszeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit

Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt in der Slowakischen Republik höchstens 40 Stunden. Je nach Betriebstyp liegt die übliche Wochenarbeitszeit zwischen 37,5 und 40 Stunden. Gewöhnlich wird an 5 Tagen in der Woche gearbeitet.

Die 30-minütige Arbeitspause, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, wenn die Arbeitsschicht länger als sechs Stunden dauert, zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit. Die Wochenarbeitszeit kann im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag auf andere Weise vereinbart werden. Im Arbeitsgesetzbuch sind auch die zusammenhängende tägliche Erholungszeit von 12 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb von 24 Stunden, die zusammenhängende wöchentliche Erholungszeit von zwei aufeinanderfolgenden Tagen, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstundenarbeit geregelt.

Überstundenarbeit ist keine gängige Praxis, und in einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn auch Anspruch auf einen Lohnzuschlag. Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch die Abgeltung der Überstunden durch Freizeit, steht dem Arbeitnehmer kein Lohnzuschlag zu. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers darf einschließlich Überstunden höchstens 48 Stunden betragen. Sonderregelungen gelten für Jugendliche, Schwangere, Frauen und Männer, die Kinder betreuen, sowie Arbeitnehmer mit verminderter Erwerbsfähigkeit.

Text zuletzt geändert am: 07/2019

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Erstellt am: 26.02.2020, aktualisiert am: 27.02.2020
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